Kreditgeldschöpfung als Vermögensdelikt

„Das Geldschöpfungs-Privileg der Banken hat keine Grundlage im geltenden Recht“ – so die Aussage eines Verschwörungstheoretiker!!

Ups. Ein kleiner Irrtum: Es war die Aussage vom Deutschen Strafrechtsprofessor Michael Köhler, welcher zusammen mit den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle ein Buch mit der verschwörerischen Überschrift herausgaben: “

Humes Dilemma – oder: Das Geld und die Verfassung.: ‚Geldschöpfung‘ der Banken als Vermögensrechtsverletzung.

Doch ein Professor kann sich mal irren oder? Können jedoch ein Dutzend Akademiker, Professoren, Juristen und Intellektuelle, sich gleichzeitig irren?

„Welche Überlegungen führen einen deutschen Strafrechtsprofessor in derart etabliertem Umfeld, fern von allen Verschwörungstheoretikern, Semi-Intellektuellen oder sonst philosophisch Halbstarken, offenkundig mindestens geduldet von Verlag und Mitautoren, zu dieser brachialen Erkenntnis? Es sind die Ergebnisse breiter akademischer Lektüre und sauberer, rechtshistorisch abgesicherter, juristischer Arbeit! Und es ist die zusätzliche Absicherung durch ausgesucht fachkollegialen Rat. Der Strafrechtler Michael Köhler hat nicht nur den Bonner Bankenrechtler Johannes Köndgen konsiliarisch hinzugezogen, sondern mit der ehemaligen Richterin am Oberlandesgericht Marlene Brockstedt weitere Vorsorge gegen eigenen Irrtum getroffen.“ – so das Ef-Magazine.

Auch der SPD-Politiker Pan Pawlakudis hat einen Interessanten Beitrag zur Geldschöpfung verfasst: „Geld deckt sich nunmehr nur noch selbst und Banken müssen gerade noch max. 2% des Geldes als Mindestreserve bei der Zentralbank vorhalten, das sie ihren eigenen Gläubigern schulden. Diese fehlende Kenntnis schlägt sich besonders im deutschen Strafrecht (§§263 und 265b StGB) nieder. Auch außerhalb der Justiz ist eine gesamtgesellschaftliche Kenntnis darüber, wie Geld wirklich entsteht, kaum vorhanden. Dies wiederum ist nicht zuletzt auf die beiden Währungsreformen im 20. Jahrhundert, auf das Ende des Goldstandards und auf die weitere, ganz wesentliche Tatsache zurückzuführen, dass sowohl die Politik also auch die Banken das noch immer  bestehende  Vertrauen  der  Bevölkerung in das existierende Geldsystem nicht gefährden wollen.“ – hier weiterlesen.

Der Deutsche Rechtsanwalt Dr. Christopher Mensching schrieb einen kritischen Artikel und deckte damit die „Heuchelei“ des Geldsystems und der Gesetzgebung auf. Die Hauptfrage ist, warum verschulden sich Staaten bei privaten Banken, anstatt selber das Geld zu drucken? Die Zentralbanken verleihen das Geld an Geschäftsbanken und fordern eigentlich mehr Geld als sie real im Umlauf bringen, durch die verlangten Zinsen. Die Geschäftsbanken können durch die fremden Einlagen (Sparguthaben) Kredite im überproportionalen Ausmaß vergeben. Die Geschäftsbanken verleihen auch Staaten Geld, wenn diese mit ihren Staatsanleihen an den Sekundärmarkt gehen müssen (EU-Recht). In der EU ist dies gesetzlich Verboten und im Art. 123 Abs. 1 der AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) definiert. Der Staat wird also zuerst von Ratingagenturen (die davon profitieren) bewertet, um anschließend einen dementsprechend hohen oder niedrigen Zinskurs zu bekommen, als Rückzahlungsbedingung des „Kredites“. Paradoxerweise sind die Zinsen niedriger wenn der Staat gute Bilanzen aufweist, obwohl er diesen eigentlich nicht so dringend brauchen würde, als ein Staat der in einer wirtschaftlichen Krise steckt. Überspitzt formuliert: Jemand der Geld hat, wird Geld geliehen und wer keines hat, braucht anscheinend auch keines. Dieses Verbot der Staatsfinanzierung dient zur Stabilität der Währungspolitik, so eine gängige Erklärung. Fragt man sich doch warum trotz der inkorrekten Bewertung Griechenlands und somit den niedrigen Zinsen, dieser Staat trotzdem Pleite ging? Eine weitere Erklärung für das Verbot, ist das kein neues Zahlungsmittel entstehen soll. Doch die Ausgabe von Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, mit welchen dann die Banken handeln, ist doch eine neue Form der Liquidität und somit eine neue Art von Zahlungsmittel – so die Argumentation vom deutschen Jurist Dr. Christoph Mensching. Hier Hier zum Download, bzw. zum Vortrag von RA Dr.Mensching.

Der geniale österreichische Ökonomie-Professor Franz Hörmann definiert die Kreditgeldschöpfung als ein Buchhaltungstrick und eine systemische Enteignung (Versklavung):

Prof. Franz Hörmann kritisiert die Legitimität der sog. Buchgeld-Schöpfung. Aus vergebenen Krediten und mit einer geringen Einlage von meist 2-5%, können die Geschäftsbanken, ungeheure Mengen Geld, aus einfachen Buchungssätze schöpfen. Dies ist aus mehreren Aspekten rechtlich mehr als fragwürdig und eigentlich bei genauem hinsehen sogar illegal: Ein Kredit ist aus rechtlicher Sicht „die zeitweise Überlassung von eigenen Mitteln zur wirtschaftlichen Verwertung.“  Im Fall von Sichteinlagen als angebliche (behauptete) Basis für Kreditvergaben würden Banken ein Eigentumsdelikt begehen, weil im römischen Recht am Satz des Ulpian „Aliud est credere, aliud deponere“ („Kredit geben ist das eine, zur Verwahrung hinterlegen das andere“) nicht vorbei zu kommen ist (Prof. Hörmann). Dies setzt zunächst die Existenz dieser „Mittel“ (offensichtlich Geldvermögen) sowie das beim Kreditgeber liegende Eigentum daran voraus (arg. „eigenen Mitteln“). Tatsächlich erfolgt bei der Kreditvergabe von Geschäftsbanken jedoch keine Verleihe von Geld (i.S. von gesetzlichen Zahlungsmitteln also Bargeld) sondern lediglich der Eintrag der entsprechenden Zahl (der Kreditsumme) auf beiden Seiten der Bankbilanz (einerseits als Forderung gegenüber dem Kreditnehmer als Aktivum der Bank, andererseits hingegen als Gutschrift am Girokonto des Kreditnehmers, sog. „Sichteinlage“, welches jedoch ein Passivum und somit eine Schuld der Bank gegenüber dem Kreditnehmer darstellt). Und die Konsequenz: Es ist daher vollkommen klar, dass in Summe jene Menschen und Menschengruppen (wie z.B. realwirtschaftliche Unternehmen, Kommunen und sogar Staaten), die nicht selbst „Geld schöpfen“ können, nach einiger Zeit (in der Regel 70-80 Jahre) hoffnungslos überschuldet sind, womit das Eigentum an den „Sicherheiten der Kreditnehmer“ dann in das Eigentum der Banken übergeht. Ein so konstruiertes Geldsystem kann daher zurecht als planmäßige Enteignung aller Nicht-Banken interpretiert werden – ein Raubzug quer durch die Realwirtschaft und die Bevölkerung.

Hier einige Vorträge und Seminare von Professoren, Juristen und Finanzexperten – das Betrugsmodell wird durch WISSEN aufgedeckt!

Prof. Bernd Senf – Bankgeheimnis Geldschöpfung: http://www.youtube.com/watch?v=qgSntQ9CjnA

Dr. Timm Gudehus – Vom Geldchaos zur Geldordnung: https://www.youtube.com/watch?v=XxE1bbtvyRc

Prof. Richard Werner – Stabiles Wachstum ohne Finanzkrisen ist möglichStabiles Wachstum ohne Finanzkrisen ist möglich: https://www.youtube.com/watch?v=cWfMINCVuKM

Prof.Wilhelm Hankel und Finanzexperte Andreas Popp: https://www.youtube.com/watch?v=kWdQg8kuOxY

Dr. Erhard Götzl – Ungerechtfertiger Vorteil der Banken: https://www.youtube.com/watch?v=nnvbi2mzCnA

Dr. Philip Bagus – EZB, Geld und Bankensystem: https://www.youtube.com/watch?v=6WU2_H2Bigc

RA Dr. Hans Scharpf – Welche Rolle spielt die Justiz bei der Geldschöpfung der Geschäftsbanken: https://www.youtube.com/watch?v=OWmqntvwNS8

Dr. Joseph Huber – Über die Strukturen des Geldsystems: https://www.youtube.com/watch?v=yIhr3VjP2Oc

Veröffentlicht von Josef Muehlbauer am 6. Nov. 2015

 

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